Psychotherapie aus Hamburg

Honorar

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass Sie das vereinbarte Honorar selbst zahlen, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Prüfen Sie daher vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernimmt. Auch wenn Ihre Versicherung die Kosten erstattet, erfolgt die Zahlung zunächst von Ihnen und die Erstattung erhalten Sie anschließend von Ihrer Versicherung. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotoerapie/Ärzte) sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung dar.

Spezialisierte Techniken & die tiefe Überzeugung das Heilung gelingt

  • Privatversicherte
    Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten direkt abgerechnet werden. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von privaten Krankenkassen (PKV) übernommen. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass nur ein Teilbetrag erstattet wird. Es ist daher sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch über die individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags sowie die notwendigen Formalitäten für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin zu erkundigen.
    Sollte Ihre PKV sich nicht an die neuen Abrechnungsempfehlungen halten, können Sie diesen Fall bei der BPtK melden: info@bptk.de.
  • Beihilfe
    Die Kosten für die Psychotherapie wird von der Beihilfe in der Regel übernommen.  Möglicherweise übernimmt Ihre Beihilfe jedoch nur einen Teilbetrag der Kosten. Es ist daher sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch über die individuellen Bedingungen sowie die notwendigen Formalitäten für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin zu erkundigen. Sollte Ihre Beihilfe sich nicht an die neuen Abrechnungsempfehlungen halten, können Sie diesen Fall bei der BPtK melden: info@bptk.de.
  • Selbstzahlende und IGeL
    Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. Als Selbstzahler*in oder bei der Abrechnung als IGeL haben Sie den Vorteil ohne Angaben gegenüber Dritten (z.B. Versicherung) und ohne Limitierung der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können. Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024. Auf Basis eines individuellen Behandlungsplans erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für die Behandlung. Einen exemplarischen Kostenvoranschlag finden Sie hier.
  • Gesetzlich Versicherte
    Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Behandlung von Kassenpatient:innen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Dies muss jedoch im Vorfeld beantragt werden. Schreiben Sie mich gerne an und ich sende Ihnen alle nötige Unterlagen zu, damit Sie solche einen Antrag gut vorbereiten können. Bitte beachten Sie: Nicht jede gesetzliche Krankenkasse bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über das Kostenerstattungsverfahren, auch wenn Patient:innen keinen Therapieplatz bei zugelassenen Psychotherapeut:innen erhalten. Wenn Sie und ich einen Antrag auf Kostenerstattung stellen möchten, ist in der Regel zunächst ein Erstgespräch erforderlich. Dieses Erstgespräch wird nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten betragen 134,06 € für 50 Minuten. Weiterführende Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie bald hier.

Termin vereinbaren:

Bitte füllen Sie das Formular aus. Ich melde mich dann gerne zurück.