Honorar
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass Sie das vereinbarte Honorar selbst zahlen, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Prüfen Sie daher vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernimmt. Auch wenn Ihre Versicherung die Kosten erstattet, erfolgt die Zahlung zunächst von Ihnen und die Erstattung erhalten Sie anschließend von Ihrer Versicherung. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotoerapie/Ärzte) sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung dar.
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